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- Rundreise ab/an Johannesburg & Kreuzfahrt mit der Mein Schiff 4
Rundreise ab/an Johannesburg & Kreuzfahrt mit der Mein Schiff 4
- 18-tägig inkl. Flug
- 3-/4-Sterne-Hotels inkl. Frühstück / Premium-Plus-Schiff mit Mein Schiff ® Premium-Inklusivleistungen
- Inkl. Südafrika-Rundreise
Hotelbewertungen
Reisebeschreibung
Südafrikanische Natur trifft arabisches Städteerlebnis
Freuen Sie sich auf eine unvergessliche Kombinationsreise. Ihr Abenteuer startet in Südafrika. Gehen Sie im berühmten Krüger Nationalpark auf Safari und lassen Sie sich von den Big Five beeindrucken. Im Anschluss geht es in den Orient auf Kreuzfahrt.
Reisemerkmale
Highlights
- Hautnah dabei: Safari im Krüger Nationalpark
- Stadtrundfahrt in Johannesburg
- Genügend Zeit: Aufenthalt in Dubai über Nacht
Reiseverlauf
Inklusivleistungen
Erlebnisse vor Ort
- Stadtrundfahrt in Johannesburg (Tag 3)
- Blyde River Canyon und den Bourke's Luck Potholes (Tag 4)
- Ganztagssafari im Krüger Nationalpark im Reisebus (Tag 5)
- Lowveld National Botanical Garden (Tag 7)
- Besuch der Kerzenfabrik in Swaziland (Tag 8)
- Stadtrundfahrt in Pretoria (Tag 9)
Zug zum Flug
Wunschleistungen
- Zuschlag Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung pro Person
- Termin: 9.11.24
- Innenkabine B 1.200 €
- Innenkabine A 1.250 €
- Außenkabine B 1.300 €
- Außenkabine A 1.350 €
- Balkonkabine F 1.450 €
- Termin: 02.11.24
- Innenkabine B 1.300 €
- Innenkabine A 1.400 €
- Außenkabine B 1.500 €
- Außenkabine A 1.600 €
- Balkonkabine F 1.700 €
- Balkonkabine E 1.800 €
- Termin: 9.11.24
- Ausflug Lesedi Cultural Village (an Tag 2) pro Person 85 €
- Halbpension während der Rundreise pro Person 190 €
- Ganztägige Pirschfahrt im Krüger Nationalpark im Geländewagen (Tag 5) pro Person 60 €
- Ganztägige Pirschfahrt im Krüger Nationalpark im Geländewagen (Tag 6) pro Person 90 €
Wenn Sie eine Doppelkabine/-zimmer zur Alleinbelegung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungshotline. Bitte beachten Sie, dass die Ausflüge auf einer Mindestteilnehmerzahl von 10 PAX beruhen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht ereicht werden, müssen wir die Ausflüge absagen.
Urlaubsort
Ausflüge
- Ihr Ausflugspaket: Ausflug Cultural Village Lesedi
- Ihr Ausflugspaket: Ganztägige Pirschfahrt im Krüger Nationalpark im Geländewagen
Unterkunft
Ihre 3-/4-Sterne-Hotels während der Rundreise
Sie übernachten in 3-/4-Sterne-Hotels, die über Lobby, Restaurant und Bar verfügen.
Die Doppelzimmer (min./max. 2 Vollzahler) bzw. Einzelzimmer (min./max. 1 Vollzahler) sind gemütlich eingerichtet und mit Bad oder Dusche/WC, Telefon, TV und Klimaanlage bzw. Ventilator ausgestattet.
Beispielunterkünfte
Johannesburg |
26 Degree South Hotel bzw. Indaba Hotel Fourways Johannesburg |
**** |
Krüger Region |
Camp Safari Nkambeni bzw. Ebundu Lodge |
*** |
Swaziland |
Mountain View Hotel bzw. The George Hotel |
*** |
Pretoria |
RH Hotel Pretoria |
*** |
Hotel- und Freizeiteinrichtungen teilweise gegen Gebühr.
Termine & Preise
Wichtig zu wissen
Weitere Informationen
Bordsprache: Deutsch.
Bordwährung: Euro, die Bordrechnung kann mit EC-Karte, bar oder Kreditkarte (z. B. VISA, MasterCard) beglichen werden.
Ihre Kabinennummer erfahren Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Kabinenverteilung obliegt der Reederei.
Bitte beachten Sie, dass erlesene Weine, Champagner, Spirituosen, spez. Cocktails und sonstige Markengetränken gegen Aufpreis angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Registrierung unter www.berge-meer.de/bordmanifeste im Bereich "Meine Reise" eigenmächtig bis spätestens sechs Wochen vor Anreise mittels der TUI-Cruises Vorgangsnummer und Ihrem Namen erfolgen muss. Die TUI-Cruises Vorgangsnummer wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Hinweise zur Teilnehmeranzahl
Eingeschränkte Mobilität
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Zusatzkosten
Länderinformationen
Informationen zum Zielgebiet
Tipps & Informationen rund um Ihr Zielgebiet:
Mehr erfahrenEinreisebestimmungen
Südafrika
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Reisepass muss maschinenlesbar sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 1 Monat über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass darf nicht verlängert oder aktualisiert worden sein.
Zusatzinformationen zur Gültigkeit:
Es wird empfohlen, mit einem noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Pass zu reisen, um Probleme bei der Ankunft zu vermeiden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Einreiseformular:
Reisenden wird empfohlen, vor ihrer Reise eine elektronische Reiseanmeldung unter folgendem Link auszufüllen: https://www.sars.gov.za/travellerdeclaration/. Das Ausfüllen der Reiseanmeldung ist während der Pilotphase des Systems freiwillig.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen. Internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung
- Sorgerechtsnachweis, bei allein reisenden Minderjährigen. Sorgerechtsnachweis oder Gerichtsbeschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde des anderen Elternteils in englischer Sprache
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen
- Angaben zu Personen, zu denen der/die Minderjährige reist, bei allein reisenden Minderjährigen. Bestätigungsschreiben und Kontaktdaten sowie Passkopie der Person, zu welcher der Minderjährige reisen soll - in englischer Sprache
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Geburtsurkunde, bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit englischer Übersetzung
Saudi-Arabien
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Vorherige Reiseaufenthalte:
Reisende, deren Pass einen israelischen Einreisestempel enthält, müssen sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Saudi-arabischen Auslandsvertretung über die aktuellen Möglichkeiten erkundigen.
Doppelstaatsbürger:
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Reisende unter 21 Jahren, die auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Vaters ausreisen.
Katar
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Inhaber eines vorläufigen Reisepasses müssen vor der Reise ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Alleinreisende Minderjährige, die mit ihrem Kinderreisepass reisen, benötigen ein Visum für die Einreise nach Katar, das vorher bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Doppelstaatsbürger:
Staatsbürgern mit arabischen Migrationshintergrund wird empfohlen, sich vor der Reise bei der Botschaft von Katar hinsichtlich eines Visums zu informieren. In der Vergangenheit wurde ihnen in Einzelfällen, ohne Angaben von Gründen, die Einreise verweigert.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Oman
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Vereinigte Arabische Emirate
Reisedokumente
Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Für Reisende, die die Staatsbürgerschaft des Ziellandes besitzen, kann es zu abweichenden Einreisebestimmungen kommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre zuständige Auslandsvertretung.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Geschlecht der Reisenden muss im Pass mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen sein, da ansonsten die Einreise verweigert wird. Es kann auch zu Problemen kommen, wenn das Geburtsdatum im Pass zum Beispiel mit „XX.XX.“ statt Ziffern für Tag und Monat angegeben ist.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild gültig und wenn nicht verlängert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen
Südafrika
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens zwei freien Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
Saudi-Arabien
Visabestimmungen
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Das Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise innerhalb dieses Zeitraums, wobei ein Aufenthalt 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://visa.visitsaudi.com
Das E-Visum ist ein Jahr lang gültig und berechtigt zu mehrfacher Einreise innerhalb dieses Zeitraums, wobei ein Aufenthalt 90 Tage am Stück nicht überschreiten darf.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 1-2 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Bei der Ankunft vor Ort können Visa für einmalige Einreisen und Aufenthalte bis zu 30 Tagen oder Visa für mehrmalige Einreisen und Aufenthalte bis zu 90 Tagen beantragt werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, das Visum bereits vor der Reise online zu beantragen. Reisende sollten mit einer saudischen Fluggesellschaft reisen oder sich bei ihrer jeweiligen Fluggesellschaft darüber erkundigen, ob die Beförderung ohne Visum möglich ist.
Bitte beachten:
Reisende mit einem israelischen Einreisestempel im Pass sollten sich zur Beantragung ihres Visums in jedem Fall direkt an ihre zuständige Auslandsvertretung wenden.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Katar
Visabestimmungen
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 10 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
E-Visum/elektronische Einreisegenehmigung
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://www.hayya.qa
Alternativ kann das E-Visum auch über die offizielle App beantragt werden. Diese finden Sie ebenfalls unter dem genannten Link.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 10 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Visum bei Ankunft
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum kann bei Einreise vor Ort an allen Grenzstellen beantragt werden, sofern eine Reise von maximal 90 Tagen geplant ist. Es besitzt eine Gültigkeit von 180 Tagen und erlaubt die mehrfache Einreise.
Gemeinsames Visum für Katar und Oman:
Bei der Ankunft kann ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden, das für Aufenthalte in Katar und im Oman berechtigt ("Tourist Joint Visa for Qatar and Oman"). Dieses Visum ist für 30 Tage gültig. Es ermöglicht die mehrfache Einreise in beide Länder und kann gegen eine Gebühr um weitere 30 Tage verlängert werden.
Hinweis:
Reisende mit einem vorläufigen Reisepass müssen ihr Visum vor der Reise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner
visum24®
Oman
Visabestimmungen
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 14 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 14 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Sie erhalten bei der Ankunft an der Grenze oder am Flughafen eine kostenlose Einreisegenehmigung für 14 Tage, die jedoch nicht verlängert werden kann.
Bitte beachten:
Es kann in Einzelfällen zu Problemen bei der visumfreien Einreise kommen, daher wird die Beantragung eines Visums vor Reisebeginn empfohlen.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
Vereinigte Arabische Emirate
Visabestimmungen
Für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
Mitzuführende Dokumente:
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Weiter- oder Rückflugticket
Transitvisabestimmungen
Südafrika
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Saudi-Arabien
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 12 Stunden
Wenn Sie Saudi-Arabien mit einem anderen Flugticket verlassen als dem, mit dem Sie angekommen sind, benötigen Sie ein Transitvisum.
Das Transitvisum kann unter folgendem Link beantragt werden: https://ksavisa.sa (https://ksavisa.sa/)
Die Vorschriften können an verschiedenen Flughäfen unterschiedlich gehandhabt werden und außerdem von den Anforderungen der Fluggesellschaften abweichen. Reisende sollten sich deshalb bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft nach den für sie geltenden Visabestimmungen erkundigen.
Katar
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden
Reisende, die im Vorfeld einen Aufenthalt arrangieren, sog. "Stopover Paid by Carrier" (STPC) , können mit einem mindestens 3 Monate gültigen Reisepass den Flughafen verlassen.
Oman
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, benötigen Reisende kein Transitvisum:
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 6 Stunden
Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Vereinigte Arabische Emirate
Transitvisabestimmungen
Es wird kein Transitvisum benötigt.
Impfbestimmungen
Südafrika
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.
Zusätzlich wird eine Prophylaxe mit Malaria-Medikamenten empfohlen.
Mpox:
Um die Ausbreitung von Mpox zu vermeiden, kommt es bei der Einreise gegebenenfalls zu Gesundheitskontrollen.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Chikungunya-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 30.10.2024 02:46 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Saudi-Arabien
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Ländern mit Poliomyelitis-Infektionsrisiko ist eine Polio-Impfung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung darf nicht länger als vier Wochen vor Einreise zurückliegen. Zusätzlich erhalten Reisende bei Einreise aus bestimmten Infektionsgebieten an der Grenze einen oralen Impfstoff.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Malaria kommt landesweit oder regional vor. Reisende sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen. Dazu zählt das Tragen schützender, heller Kleidung sowie der Einsatz von Moskitonetzen und speziellem Mückenspray.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Versicherung:
Es wird eine Krankenversicherung benötigt, die auch COVID-19 abdeckt.
Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Chikungunya-Fieber
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Wichtiger Hinweis:
Für Teilnehmer an der Hadsch- und Umrah-Pilgerfahrt kommt es zu gesonderten Vorschriften. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 30.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Katar
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Poliomyelitis. Dies gilt für die Einreise aus Infektionsgebieten.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Versicherung:
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen ist verpflichtend eine Krankenversicherung vorzuweisen. Die Versicherung muss über eine vom katarischen Gesundheitsministerium anerkannte Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.moph.gov.qa/english/derpartments/policyaffairs/hfid/hirs/insurancecompanies/Pages/default.aspx
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 30.10.2024 02:47 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Oman
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Bei dieser Destination gilt eine abweichende Länderliste. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Zielgebiets. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht. Reisende sollten daher besonders auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.
Versicherung:
Eine Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist erforderlich.
Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder folgende gesundheitliche Gefahren bestehen:- Dengue-Fieber
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 30.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf
Vereinigte Arabische Emirate
Gesundheitsbestimmungen
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Einfuhr von Arzneimitteln:
Die Einfuhr einiger Medikamente ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Eine Einfuhrgenehmigung muss vor der Reise beantragt werden. Bitte planen Sie dafür ausreichend Zeit ein. Sie können die Einfuhrgenehmigung online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: https://mohap.gov.ae/en/services/issue-of-permit-to-import-medicines-for-personal-use. Dort können Sie auch nachlesen, welche Medikamente und Inhaltsstoffe eine Genehmigung benötigen.
Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen.
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Datenstand vom: 30.10.2024 02:48 für Kunden von: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27, 56578 Rengsdorf