Seit dem Beitritt zur EU am 01.07.2013 gilt der freie Warenverkehr bei Einreise aus einem anderen EU-Land. Waren können dann ohne Zollkontrollen ein- und ausgeführt werden, wenn sich die Waren im zollrechtlichen freien Verkehr befinden. Zu beachten sind folgende Freimengen bei Einreise aus einem EU-Land:
Alkohol: 10 l Spirituosen (über 22 %) oder 20 l andere alkoholische Getränke (bis 22 %) oder 60 l Schaumwein oder 110 l Bier oder 10 l alkoholhaltige Süßgetränke wie, z. B. Alkopops.
Tabakwaren: 800 Stk. Zigaretten oder 400 Stk. Zigarillos (max. 3g/Stk.) oder 200 Stk. Zigarren oder 1 kg Rauchtabak oder je 10 kg Kaffee und kaffeehaltige Waren.